Fragen & Antworten zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Auf Experte24 finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung. Falls trotzdem noch Unklarheiten bestehen, haben wir hier noch einmal die häufigsten Fragen zusammengefasst und verständlich beantwortet.
Sollten dennoch noch Fragen offen sein, nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf.
An wen kann ein gesetzlich Versicherter zuzahlungsfrei vom Hausarzt überwiesen werden?
Wird eine Überweisung vorgenommen, muss der gesetzlich versicherte Patient beim Besuch des Facharztes nicht noch einmal die Praxisgebühr entrichten. Anders sieht dies aus, wenn er ohne Überweisung eine fachärztliche Behandlung in Anspruch nehmen möchte oder eine Zweitmeinung von einem anderen Facharzt einholen will.
Muss ein gesetzlich Versicherter Beitragserhöhungen wie zuletzt 0,9% komplett alleine finanzieren?
Mit welchen Kosten muss bei einer Haushaltshilfe gerechnet werden?
Können auch Psychotherapeuten an andere Fachärzte ohne Zuzahlung überweisen?
Was versteht die gesetzliche Krankenversicherung unter Zahnersatz?
Müssen Sozialhilfeempfänger ebenfalls Zuzahlungen entrichten?
Wie definiert die gesetzliche Krankenkasse eine chronische Erkrankung des Patienten?
Eine chronische Erkrankung im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen liegt dann vor, wenn in vier aufeinanderfolgenden Quartalen ein Arzt wegen der gleichen Beschwerden aufgesucht werden musste und dieser eine fortwährende Behandlung als angebracht sieht, um eine Verschlimmerung des Zustands zu vermeiden. Hierneben muss zur Definition als chronisch Kranker noch ein weiteres Kriterium erfüllt werden, welches gemeinsam mit der fortwährenden Erkrankung durch den Arzt attestiert wird. Diese Voraussetzung ist entweder die Einstufung in die Pflegestufe II oder III, eine Schwerbehinderung von 60 Prozent oder eine Erwerbsminderung von 60 Prozent.
Wird für jede Art von Zahnersatz ein Zuschuss durch die GKV gewährt?
Die Gewähr eines Zuschusses durch die GKV sollte allerdings nicht mit der kompletten Kostenübernahme durch das gesetzliche Gesundheitssystem verwechselt werden. Für eine hochwertige Versorgung wie z. B. Füllungen oder Kronen aus Keramik oder Porzellan übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen sehr geringen Anteil, der Rest ist vom Versicherten aus eigener Tasche zu zahlen oder kann durch eine private Zahnzusatzversicherung kostentechnisch abgesichert werden.
In welchen Bereichen sind Zuzahlungsregelungen bei der GKV etabliert?
Wer als gesetzlich Versicherter nicht alleine auf den Kosten für derartige Zuzahlungen sitzenbleiben möchte, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Minderung der finanziellen Belastung. Zum einen bieten die Krankenkassen selbst Bonusprogramme an, eine gesunde Lebensweise und seltene Besuche bei Ärzten können finanzielle Vorteile sowie die Übernahme von Kosten für manche Behandlungen mit sich bringen. Zum anderen ist die Absicherung verschiedener Leistungen über eine private Krankenzusatzversicherung möglich, wobei die Summe der monatlichen Beiträge in vielen Fällen die Kosten für die anfallenden Behandlungen unterschreitet.
Ist eine Kostenübernahme der GKV für rezeptfreie Medikamente möglich?
Ist eine dauerhafte bzw. langfristige Verordnung von Arzneimitteln möglich?
Wird Krankengeld auch dann gewährt, wenn das eigene Kind erkrankt ist?
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Zahnspangen?
Wird eine Befreiung von der Zuzahlung auch bei Krankenhausaufenthalten geboten?
Werden Fahrtkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen?
Ab wann kann eine Behandlung mit Heilmittlel in Anspruch genommen werden?
Werden bestimmte Medikamente nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen?
Unabhängig von diesen Regelungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für Medikamente und Heilmittel, die nicht eindeutig der Besserung einer Krankheit oder eines medizinisch zu behandelnden Symptoms dienen, sondern eher zu einer besseren Lebensqualität führen sollen. Explizit zu nennen sind hierbei Mittel zur Förderung des Haarwuchses, Appetitzügler oder Produkte zur Abmagerung sowie Potenzmittel. Nur in seltenen Fällen kann der Krankenkasse durch einen Arzt begründet werden, warum eine Übernahme der Kosten für solche Präparate medizinisch notwendig oder sinnvoll ist.
Werden verschiedene Behandlungen auch ohne Zuzahlung gewährt?
Gänzlich von Zuzahlungen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die im Regelfall als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung über ein Elternteil familienversichert sind. Die Befreiung gilt explizit auch für die Praxisgebühr, lediglich Fahrtkosten bei ambulanten Behandlungsmaßnahmen sind von minderjährigen Versicherten nach den üblichen Zulagen mit zu übernehmen.
Können die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert werden?
Eine weitere Möglichkeit zur Reduktion der Zuzahlungen ist das Hausarztmodell. Bei diesem entscheidet sich der Patient dazu, bei sämtlichen Beschwerden zunächst einen vertrauten Hausarzt aufzusuchen und sich von diesem an die entsprechenden Fachärzte überweisen zu lassen. Viele Krankenkassen belohnen die Entscheidung für einen solchen Tarif durch einen reduzierten Beitrag bzw. geringere Zuzahlungen. Grund hierfür ist, dass Krankenkassen durch den Besuch eines Facharztes höhere Kosten entstehen als beim klassischen Hausarzt und viele Mitglieder durch unbedachte Besuche verschiedener Fachärzte die Kosten schnell in die Höhe treiben.
Haben Sie eine Frage?
Markus Hahn – Versicherungsexperte
Mein Team und ich beantworten sie gerne.
Sie erreichen uns montags bis freitags
von 09 Uhr bis 19 Uhr.